Die einzelnen Organe der Europaeischen Gemeinschaften haben das notwenidge Personal urspruenglich selbst ausgesucht und eingestellt.
Bedingt durch das besondere Interesse an den Taetigkeiten und zur Koordinierung der Einstellungsbedingungen sowie Effizienzueberlegungen und Kostenwahrheit wurde das interinstitutionelle Amt fuer Personalauswahl (EPSO) mit Beschluss des Europaeischen Parlaments, des Rates und der Kommission, des Gerichtshofes, des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschuss der Regionen und des Europaeischen Buergerbeauftragten vom 25. Juli 2002 ueber die Errichtung des Amtes fuer Personalauswahl der Europaeischen Gemeinschaften geschaffen (ABl 2002, L 197, S 53ff).
Es uebt die Befugnisse der Personalauswahl aus, die nach dem Beamtenstatut den Anstellungsbehoerden der Organe uebertragen worden ist.
Untenstehend sind einige Links angefuehrt, fuer Interessierte, die eine Stelle bei der EU anstreben: