Mit Beginn der dritten Stufe der Waehrungsunion, ging die Zustaendigkeit in der Waehrungspolitik von den Unionsmitgliedstaaten auf die Gemeinschaft ueber.
Jedoch nur fuer die Mitgliedstaaten, welche an der Waehrungsunion teilnehmen (Eurozone) nimmt die Europaeische Zentralbank (EZB) diese Aufgaben fuer die Gemeinschaft wahr.
Das ESZB verfuegt nicht ueber eine eigene Rechtspersoenlichkeit. Das ESZB besteht aus den 25 Mitgliedstaaten und der Europaeischen Zentralbank.
Die Zentralbankaufgaben der gesamten Gemeinschaft (Eurozone und die anderen Mitgliedstaaten) wird vom Europaeischen System der Zentralbanken (ESZB) wahrgenommen.
Das Europaeische System der Zentralbanken besteht somit aus der EZB und den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingefuehrt haben.
Die Organe der EZB nehmen die Agenden der ESZB wahr (EZB-Rat und EZB-Direktorium). Oberstes Kriterium und Ziel ist dabei die Sicherung der Preisstabilitaet.
Die EZB ist gegenueber allen Zentralbanken der Unionsmitgliedstaaten weisungsbefugt.
Die wesentlichsten Aufgaben des ESZB sind (Art 105 EG-Vertrag):
Gewaehrleistung der Preisstabilitaet als vorrangiges Ziel.
Die weiteren Aufgaben und Ziele haben sich an diesem ersten Ziel zu orientieren:
Geldpolitik der Gemeinschaft
Devisengeschaefte
Waehrungsreserven
Funktion der Zahlungssysteme der Mitgliedstaaten
Aufsicht ueber Kreditinstitute
Stabilitaet der Finanzsysteme
Dies ist auch der wesentlichste Kritikpunkt an ESZB und EZB. Preisstabilitaet bietet nur Garantien fuer die Werterhaltung von Kapital. Kapital jedoch an sich, traegt zum Wohlstand der Union und der Unionsbuerger und zur Wertsteigerung durch Produktion und Dienstleistung nicht bei.
Zum Zeitpunkt des Beginns der dritten Stufe der Waehrungsunion am 1.1.1999 nahmen nur drei von fuenfzehn Unionsmitgliedstaaten an der Waehrungsunion nicht teil (Daenemark, Schweden und das Vereinigte Koenigreich).
Mit der Erweiterung der Union am 1.5.2004 nehmen zwoelf Mitgliedstaaten an der Waehrungsunion teil, 13 nicht.