Dem Europaeischen Militaerstab (EUMC) obliegt es, das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) in allen militaerischen Angelegenheiten im Rahmen der Union militaerisch zu beraten und diesem gegenueber einschlaegige Empfehlungen abzugeben. Er nimmt die militaerische Leitung aller militaerischen Aktivitaeten im Rahmen der Union wahr (Beschluss 2001/79 GASP des Rates vom 22.1.2001 zur Einsetzung des EUMS, ABl 2001 L 27, S 4ff).
Der EUMC sorgt fuer eine konsensgestuetzte militaerische Beratung.
Er ist das Forum fuer die militaerische Konsultation und Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten der Union im Bereich der Konfliktverhuetung und der Krisenbewaeltigung. Er nimmt auf Ersuchen des PSK oder von sich aus im Rahmen der vom PSK vorgegebenen Leitlinie die Aufgabe der militaerischen Beratung des PSK wahr und gibt diesem gegenueber Empfehlungen ab, insbesondere im Hinblick auf
die Entwicklung des allgemeinen Krisenbewaeltigungskonzepts, was dessen militaerische Aspekte anbelangt;
die militaerischen Aspekte im Zusammenhang mit der politischen Kontrolle und strategischen Leitung von Krisenbewaeltigungsoperationen und Krisensituationen;
die Risikobeurteilung bei potenziellen Krisen;
die militaerische Dimension einer Krisensituation und deren Auswirkungen, insbesondere waehrend der anschliessenden Krisenbewaeltigungsphase; zu diesem Zweck erhaelt er vom Lagezentrum die Ergebnisse von dessen Arbeiten;
die Praezisierung, Beurteilung und Ueberpruefung von Faehigkeitszielen gemaess den vereinbarten Verfahren;
die militaerischen Beziehungen der Union zu den nicht der Union angehoerenden europaeischen NATO-Mitgliedern, den uebrigen Bewerbern um einen Beitritt zur Union, anderen Staaten und anderen Organisationen, einschliesslich der NATO;
die Veranschlagung der Kosten fuer Operationen und Uebungen.