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Gerichtshof der Europaeischen Gemeinschaften

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Unter dem Begriff Europaeischer Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg werden drei Gerichte verstanden.
  • Der urspruengliche Gerichtshof, der bis 1987 als einziger bestand
  • Das Europaeische Gericht erster Instanz (EuG), welches 1987 zur Entlastung des europaeischen Gerichtshofes geschaffen wurde und in allgemeinen verwaltungsrechtliche Rechtssachen taetig wird.
  • und die Europaeischen Gerichtlichen Kammern (EuGK), fuer welche 2002 als Spezialgerichte mit eng eingegrenztem Wirkungsbereich die Moeglichkeiten geschaffen wurden.

Der Gerichtshof besteht aus je einem Mitglied je Unionsmitgliedstaat (seit 1.5.2004 somit aus 25 Richtern). Ihre Amtszeit betraegt sechs Jahre. Wiederernennung ist zulaessig. Sie unterliegen keinen Weisungen und sind voellig unabhaengig.
Die Mitglieder des Gerichtshofes und die Generalanwaelte muessen die Voraussetzungen fuer die hoechsten richterlichen Aemter in den Unionsmitgliedstaaten erfuellen oder Juristen von anerkanntem hervorragender Befaehigung sein.
Dem Gerichtshof sitzt ein Praesident vor (primus inter pares).

Der Gerichtshof (EuGH) selbst wird von Generalanwaelten unterstuetzt. Ihre Rechtsstellung ist weitgehend der der Richter angeglichen. Die Generalanwaelte unterstuetzen den Gerichtshof, indem sie in voelliger Unparteilichkeit und Unabhaengigkeit Schlussantraege stellen. Mit den Schlussantraegen begruenden die Generalanwaelte die Rechtssache aus einer bestimmten Sichtweise und stellen den Antrag, die Rechtssache in diesem Sinne zu entscheiden.
Der Gerichtshof ist an diese Rechtsauffassung der Generalanwaelte nicht gebunden. In der Praxis wird diese Rechtsauffasung meist vom EuGH geteilt.

Die Aufgaben des Gerichtshofes sind die Sicherung der Wahrung des Gemeinschaftsrechts bei der Auslegung und Anwendung der Gemeinschaftsvertraege.
Dies geschieht durch Entscheidungen in Rechtssachen und durch Vorabentscheidungen. Bei Vorabentscheidungen werden Rechtsfragen, welche nationale Gerichte an den EuGH herantragen, praejudiziell entschieden.
Der Gerichtshof erstellt auch Rechtsgutachten.
Im Rahmen des Unionsvertrages (EU-Vertrag) ist der EuGH nur sehr eingeschraenkt zustaendig.




EGMR

Der Europaeische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist nicht zu verwechseln mit dem Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Strassburg.
Beim EGMR handelt es sich seit 1999 ebenfalls um ein staendig tagendes Organ mit hauptberuflichen Richtern, deren Anzahl der Zahl der Vertragsparteien der Europaeischen Menschenrechtskommission entspricht.

Der Gerichtshof fuer Menschenrechte besteht aus drei Arten von Rechtsprechungsorganen, die sich in die Kammern, die Ausschuesse und die große Kammer gliedern.






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Aktualisiert am 07.01.2007
Erstellt: 01.12.2004