Die Flagge der Europaeischen Union wurde urspruenglich vom Europarat als Emblem angenommen und verwendet.
Am 25. Oktober 1955 wurde dieses Symbol von der parlamentarischen Versammlung und am 8. Dezember 1955 vom Ministerkomitee des Europarates angenommen.
Der Europarat hat in der Folge alle gesamteuropaeischen Institutionen aufgefordert, dieses Symbol zu uebernehmen.
Das Europaeische Parlament hat 1983 angeregt dieses Symbol des Europarates auch fuer die Europaeische Gemeinschaft (seit 1993 auch Europaeische Union) zu uebernehmen. Dieser Vorschlag wurde 1985 vom Rat uebernommen und die Flagge als offizielles Symbol seit 1986 gefuehrt.
Das Symbol mit den zwoelf, im Kreis angeordneten fuenfstrahligen Sternen, steht fuer die Einheit und kulturelle Identitaet und Identifikation ganz Europas (also nicht nur der Unionsmitgliedstaaten).
In den zwoelf Sternen werden alle Staaten Europas versinnbildlicht. Dabei ist nicht die Anzahl der Sterne fuer eine bestimmte Anzahl von Mitgliedstaaten ausschlaggebend, sondern die Symbolkraft der Zahl »Zwoelf«.
Die goldene Farbe der Sterne steht fuer den Reichtum Europas.
Ein Reichtum an unterschiedlichen Voelkern, Sprachen, Systemen, Entwicklungen etc. Und dennoch vereint (Kreis) auf einem Subkontinent in Frieden und gemeinsamer Staerke.
Die Zahl der Sterne bleibt daher auch bei zukuenftigen Erweiterungend der Europaeischen Union konstant.
Die verschiedenen Institutionen der Europaeischen Union verwenden teilweise abgewandelte Formen dieses Emblems.