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776
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Hat der EGV ein Kapitel
über Sozialpolitik?
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JA, vgl. Titel XI EGV. Sektoriellen
Politiken → Foerderungsbereich → Sozialpolitik. Jedoch ist eine
weitgehende Zurückhaltung zugunsten nationaler Zustaendigkeiten gegeben. Es
wurde die Annaeherung der Sozialpolitiken beschlossen und ein „Europaeischer
Sozialfonds“ (Art 146 – 148 EGV) gegründet. Bedingt durch die negative
Haltung des Vereinigten Koenigreichs wurde das „Abkommen der sozialen
Grundrechte der Arbeitnehmer“ nur von 11 der damals 12 Mitgliedsstaaten
unterzeichnet (inzwischen ist das Vereinigte Koenigreich beigetreten). Insbesondere
die Gleichbehandlungsgebote wurden institutionalisiert. Der Europaeische
Sozialfonds (ESP) wirkt insbesondere auf dem Gebiet der Arbeitsmarktfoerderung.
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777
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Was versteht man unter Sozialpolitik gemeinschaftsrechtlich?
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Alle privaten und
oeffentlich-rechtlichen Normen, die das Arbeitsverhaeltnis und die daran
anknüpfenden sozialen Vergünstigungen betreffen. Somit werden sowohl arbeits-
als auch sozialrechtliche Vorschriften umfasst.
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778
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Welche rechtliche Qualitaet hat die
Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer?
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Es handelt sich dabei um
eine politische Deklaration der Mitglieder der EWG von 1989.
Die Kommission hat zur
Umsetzung dieser Charta verschiedene Richtlinien erlassen.
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Welche rechtliche Qualitaet hat das Protokoll über
die Sozialpolitik, dass Teil des Vertrags von Maastricht wurde?
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Mit Ausnahme des
Vereinigten Koenigreich (erst spaeter beigetreten), ermaechtigt es die Organe
und Mechanismen des Vertrages in Anspruch zu nehmen um das Abkommen über die
Sozialpolitik umzusetzen. Das Sozialabkommen wurde von elf der zwoelf MS als
voelkerrechtlicher Vertrag neben dem EGV abgeschlossen (wegen des Widerstands
des Vereinigten Koenigreichs zur Einbeziehung in den EGV).
Durch den Vertrag von
Amsterdam wurde das Sozialabkommen in den EGV übernommen (Titel VIII -
Beschaeftigungspolitik).
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Welche Bereiche sind von der Regelung durch den
EGV im Bereich der Sozialpolitik ausdrücklich ausgenommen?
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Das Koalitionsrecht, der
Arbeitskampf (Streik und Aussperrung) und Regelungen über das Arbeitsentgelt.
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Kann aufgrund der Bestimmungen des Titel VIII
(Beschaeftigungspolitik) des EGV ein verbindlicher Rechtsakt erlassen werden?
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Titel VIII des EGV gibt
keine Rechtssetzungskompetenzen im engeren Sinn. Es koennen nur allgemeine
Ziele formuliert werden und die Mitgliedstaaten werden zur Zusammenarbeit und
Koordinierung aufgefordert.
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Welchen Zweck hat der Europaeische Sozialfonds?
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Der europaeische
Sozialfonds ist der aelteste Strukturfonds der EG und wurde bereits 1957 im
EWG-Vertrag verankert. Er ist das wichtigste beschaeftigungspolitische
Finanzierungsinstrument der EU. Mit den Mitteln des Sozialfonds wird in
Sechs-Jahres-Programme investiert (2000 bis 2006 rund 63 Mrd. Euro).
Durch den Europaeischen
Sozialfonds (Art 146ff EGV) soll die oertliche und berufliche Mobilitaet und
die berufliche Verwendbarkeit der Arbeitnehmer gefoerdert werden.
Anpassungsprozesse und Veraenderungen der Produktionssysteme durch berufliche
Bildung und Umschulung verbessert werden.
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783
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Welche Strukturfonds gibt es?
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Europaeischer Sozialfonds
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Europaeischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
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Europaeischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
(EAGFL),
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Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF)
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784
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Durch welche wichtigen sekundaerrechtlichen
Rechtakte wird die europaeische Sozialpolitik unterstützt?
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Verordnung über die Koordinierung der sozialrechtlichen
Vergünstigungen für Wanderarbeitnehmer
bei Wechsel der Beschaeftigung über Grenzen von Mitgliedstaaten
(1408/71/EWG und Durchführungsverordnung 574/72)
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Richtlinie über den Grundsatz des gleichen Entgelts für Maenner und
Frauen (75/117/EWG),
-
Massenentlassungsrichtlinie (75/129/EWG),
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Gleichbehandlungsrichtlinie hinsichtlich des Zugangs zur
Beschaeftigung, zur Berufsausbildung und zum beruflichen Aufstieg und den
Arbeitsbedingungen für Mann und Frau (76/207/EWG),
-
Richtlinie zur Wahrung der Ansprüche bei Betriebsübergang
(77/187/EWG, 2001/23/EG),
-
Gleichbehandlungsrichtlinie zur Schrittweisen Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mann und Frau im Bereich der sozialen
Sicherheit (79/7/EWG),
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Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmern bei Zahlungsunfaehigkeit des
Arbeitgebers (80/987/EWG),
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Rahmenrichtlinien zum betriebsorientierten Arbeitsschutz
(80/1107/EWG, 89/391/EWG),
-
Verordnung 3820/85/EWG über die Harmonisierung der Sozialvorschriften
im Strassenverkehr,
-
Gleichbehandlungsrichtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung von Mann und Frau bei den Systemen der sozialen Sicherheit
(86/378/EWG),
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Maschinenschutzrichtlinie (89/392/EWG),
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Nachweisrichtlinien (91/533/EWG) über die Information des
Arbeitnehmers über die wesentlichsten Arbeitsbedingungen,
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Richtlinie betreffend des Arbeitsschutzes bei befristeten
Arbeitsverhaeltnissen und Leiharbeit (91/383/EWG),
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Mutterschutzrichtlinie (92/85/EWG)
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Arbeitszeitrichtlinie (93/104/EWG),
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Jugendarbeitsschutzrichtlinie (94/33/EWG),
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Elternurlaubrichtlinie (96/34/EG),
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Entsenderichtlinie (96/71/EG),
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Gleichbehandlungsrichtlinie über die Beweislast bei Diskriminierung
auf Grund des Geschlechts (97/80/EG),
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Teilzeitarbeitsrichtlinie (97/81/EG),
-
Richtlinie für befristete Arbeitsverhaeltnisse (1999/70/EG),
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Richtlinie gegen Diskriminierung in Beschaeftigung und Beruf wegen der
Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (2000/43/EG,
2000/78/EG).
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785
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Welchen Sozialpolitischen Rechtsvorschriften
unterliegen Wanderarbeitnehmer?
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Gemaess VO 1408/71, Art 13
unterliegen Wanderarbeitnehmer nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates.
Dabei wird bei unselbstaendig Beschaeftigten vor allem auf den Beschaeftigungsort,
bei Selbstaendigen auf den Ort der Haupttaetigkeit, nicht auf den Wohnort
abgestellt.
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786
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Wie werden entsendete unselbstaendige Beschaeftigte
bezüglich der anzuwendenden Sozialrechtsvorschriften beurteilt?
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Gemaess VO 1408/71, Art 14
werden entsendete Personen, wenn die voraussichtliche Dauer zwoelf Monate
nicht überschreitet, nach den Sozialrechtsvorschriften beurteilt, welche für
den Mitgliedstaat gelten, indem das entsendende Unternehmen seinen Sitz hat.
Dauert die Entsendung unvorhergesehenerweise laenger als 12 Monate, muss der
Mitgliedstaat, in den entsendet wurde, die Zustimmung für die weitere
Anwendung der Sozialrechtsvorschriften des Entsendestaates geben.
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787
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Welchen Sozialrechtsvorschriften unterliegt ein
Arbeitnehmer, der in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten taetig ist?
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Personen, die
gewoehnlicherweise mit Taetigkeiten beauftragt sind, die über eine oder mehrere
Grenzen hinweg erbracht werden (z.B. LKW-Fahrer, Piloten etc.), unterliegen
den Sozialrechtsvorschriften des Mitgliedstaates, indem das Unternehmen
seinen Sitz hat.
Dies gilt jedoch nicht für
Personen die staendig in einer Zweigniederlassung beschaeftigt werden oder eine
staendige Vertretung wahrnehmen.
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788
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Welche Sonderregelungen gelten für Hilfskraefte der
Gemeinschaften?
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Diese koennen waehlen
zwischen der Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates,
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indem sie beschaeftigt sind,
-
indem sie zuletzt beschaeftigt waren
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oder dessen Staatsangehoerigkeit sie besitzen.
Diese Wahl kann nur einmal
ausgesprochen werden und ist vor Dienstantritt bei den Gemeinschaften zu
treffen.
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789
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Welche Rechtsvorschriften sind auf Rentner
anzuwenden?
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Bezieht ein Rentner
Versorgungszahlungen aus einem oder mehreren anderen Mitgliedstaat als dem,
in dem er wohnt, so kann er auf Antrag von der Anwendung der
Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates gaenzlich freigestellt werden, sofern
er keine Erwerbstaetigkeit mehr ausübt.
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790
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Welche Sozialrechtsvorschriften gelten für die
Zusammenrechnung von Versicherungs-, Beschaeftigungs- oder Wohnzeiten?
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Derjenige Traeger der
Sozialrechtsvorschriften eines Mitgliedstaates, der für den Erwerb, das
Aufrechterhalten oder das Wiederaufleben von Leistungsansprüchen zustaendig
ist, muss die erforderlichen Versicherungs-, Beschaeftigungs- oder Wohnzeiten
berücksichtigen.
Dabei werden die
zurückgelegten Versicherungs-, Beschaeftigungs- oder Wohnzeiten so behandelt,
als habe der Leistungsempfaenger diese nur im Mitgliedstaat des zustaendigen
Sozialversicherungstraegers zurückgelegt.
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Welche Leistungen muss der Sozialversicherungstraeger
erbringen?
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Der zustaendige
Sozialversicherungstraeger muss den Arbeitnehmern bzw. Selbstaendigen
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Sachleistungen auf Rechnung des Sozialversicherungstraegers des
Wohnortes
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Geldleistungen auf Kosten des Sozialversicherungstraegers des
Wohnortes oder des zustaendigen Sozialversicherungstraegers
gewaehren, als ob der
Arbeitnehmer oder Selbstaendige bei diesem versichert waere. Dies gilt auch für
Familienangehoerige, welche nicht im Mitgliedstaat wohnen, dessen
Sozialversicherungstraeger zustaendig ist. Ausnahme: der Wohnsitzstaat gewaehrt
bereits die entsprechenden Sozialleistungen.
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Welche Sonderregelungen gelten für Grenzgaenger?
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Grenzgaenger koennen
Sozialleistungen auch im Gebiet des Mitgliedstaates erhalten, dessen
Sozialtraeger zustaendig ist.
Familienangehoerige koennen
ebenfalls die Leistungen beim zustaendigen Sozialversicherungstraeger in
Anspruch nehmen, wenn
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ein dringlicher Fall vorliegt,
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oder eine Vereinbarung des Wohnsitzstaates und des Beschaeftigungsstaats
vorliegt,
-
oder der Sozialversicherungstraeger seine Zustimmung erteilt hat.
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