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Der Hohe Vertreter

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Wie schon bisher vertritt der Vorsitz des Rates der Union bei "Angelegenheiten" der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ist fuer deren Durchfuehrung verantwortlich.

Die schon bisher faktisch gegebene unterstuetzende Rolle des Generalsekretaers des Rates wurde durch den Amsterdamer Vertrag nun in formeller Hinsicht festgelegt und gestaerkt und ihm wurden Titel und Funktion eines "Hohen Vertreters" fuer die GASP eingeraeumt.

Die verstaerkte Rolle des Generalsekretaers wird auch durch seine allgemeine Funktion bei der Vorbereitung und Durchfuehrung politischer Entscheidungen und gegebenenfalls der Fuehrung des politischen Dialogs mit Dritten im Namen des Rates deutlich.

Der Generalsekretaer wurde damit zu derjenigen Persoenlichkeit aufgewertet, die in den vorausgehenden Diskussionen mit der Bezeichnung eines "Mister GASP" ins Spiel gebracht worden war. Damit ist die Schaffung eines zusaetzlichen Organs ausserhalb der bestehenden Organstruktur vermieden worden (siehe auch die Funktion des Aussenministers im Entwurf fuer eine Verfassung der EU - vgl. Art 27 VV).

(siehe Art. 18 (ex-Art J.8) Abs. 3 und 26 (ex-Art. J.16) EUV).



Die Aufgaben des Hohen Vertreters sind:

  • Unterstuetzung des Rates in allen Bereichen der GASP,
  • Fuehrung eines politischen Dialoges mit Drittstaaten auf Ersuchen und im Namen des Rates.
Gemaess Art 21 EUV muss das Europaeische Parlament vom Ratsvorsitz und der Kommission zu den wichtigsten Aspekten der GASP unterrichtet und deren Auffassung (Anfragen und Empfehlungen) gebuehrend beruecksichtigt werden. Einmal jaehrlich muss eine Aussprache ueber die GASP stattfinden. Eine weitergehende Beteiligung des Parlaments, insbesondere Mitentscheidungsrecht gibt es nicht. Ebenso hat der EuGH keine Nachpruefungsbefugnis.

Die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik wird ueber besondere Rechtshandlungsformen beschlossen, z.B.:
  • Gemeinsame Standpunkte
  • Gemeinsame Aktionen
  • Rahmenbeschluesse
  • sonstige Beschluesse
  • Voelkerrechtliche Uebereinkommen mit Drittstaaten und Internationalen Organisationen.
Die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik der EU gleicht einem Mosaik. Zusammengesetzt aus den Kompetenzen der Mitgliedstaaten, voelkerrechtlichen Vertraegen und den (wenigen) an die EU uebertragenen Befugnisse.
Durch dieses gegenseitige Zusammenwirken und gegenseitige Abhaengigkeit wird eine koordinierte aber nicht kohaerente Aussenpolitik geschaffen. Dies fuehrt auch dazu, dass es in naeherer Zukunft zu keiner Entwicklung von gemeinsamen europaeischen Streitkraeften kommen wird. Und auch, dass die EU kein, den Hegemonieanspruch der USA und den Bestrebungen Russlands, bedrohender Machtfaktor wird.

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Aktualisiert am 07.01.2007
Erstellt: 01.12.2004