Die Hymne der Europaeischen Union wurde an ein Gedicht von Friedrich von Schiller, "An die Freude" angelehnt. Das Gedicht entstand 1785.
Erst im Jahr 1824 wurde es in der heute bekanntesten Fassung von Ludwig van Beethoven in seiner 9. Symphonie vertont. Bereits zuvor war und auch danach ist es in zahlreichen Liedern umgesetzt worden.
Am 9.Juli 1971 wurde der Schlussteil von Beethovens 9.Symphonie (ohne den Text von Schiller) vom Ausschuss fuer Raumordnung und Gemeindefragen des Europarates ausgewaehlt, repraesentativ fuer die Vereinigung Europas.
Der Musikteil wurde von Herbert von Karajan arrangiert (Anhoeren), der den Auftrag hierzu vom Europarat erhielt.
Auf dem Europaratsserver: eine Piano Version und eine Hip hop Version
Die Hymne des Europarates wurde 1985, als integrativer kultureller und sozialer Bestandteil des damals noch getrennten Europas, von den Staats- und Regierungschefs der Europaeischen Gemeinschaften als offizielle Hymne der Europaeischen Gemeinschaft (seit 1993 auch der Europaeische Union) angenommen.
Die universelle Sprache der Musik steht dabei fuer die Werte Europas:
Freiheit
Frieden
Solidaritaet
Die Ode an die Freude von Friedrich von Schiller (Text) finden Sie in Originallaenge und in der Fassung von 1803 hier: