Der Rechnungshof der Gemeinschaft ist eine verhaeltnismaessig sehr junge Einrichtung. Die Organistaion wurde erst 1975 geschaffen und erst 1994 mit dem Vertrag von Maastricht erhielt er einen Organstatus.
In den Gruendungvertraegen war fuer die Rechnungskontrolle urspruenglich nur ein Rechnungspruefer vorgesehen.
Der Rechnungshof besteht aus je einem Staatsangehoerigen je Unionsmitgliedstaat (seit 1.5.2004 somit aus 25 Mitgliedern). Zu Mitgliedern koennen Personen ernannt werden, die im jeweiligen Mitgliedstaat Rechnungspruefungsorganen angehoeren oder Personen fuer dieses Amt besodners geeignet sind.
Die Mitglieder werden auf sehcs Jahre ernannt. Sie muessen jede Gewaehr fuer die Verwirklichung der Unabhaengigkeit bieten und ueben das Amt zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus.
Aus der Mitte der Mitglieder wird ein Praesident des Rechnungshofes ernannt.
Die Vorrechte und Befreiungen fuer die Richter des Gerichtshofes gelten auch fuer die Mitglieder des Rechnungshofes.
Die Aufgabe des Rechnungshofes ist die externe Rechnungspruefung. Dabei werden die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft auf Rechtmaessigkeit, Ordnungsmaessigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsfuehrung geprueft.
Der Rechnungshof unterstuetz somit den Rat und das Europaeische Parlament bei der Kontrolle der Haushaltsfuehrung der Gemeinschaft.
Ueber die Pruefung der Rechnugslegung der Europaeischen Investitionsbank besteht eine gesonderte Interorganvereinbarung.
Ueber diese Pruefungen wird ein Jahresbericht erstellt, der im Amtsblatt veroeffentlicht wird.
Die Pruefberichte werden mit der Mehrheit der Mitglieder des Rechnungshofes angenommen oder abgelehnt.
Der Rechnungshof ist auch befugt Sonderberichte und Stellungnahmen abzugeben. er nimmt insbesondere auch zu Unregelmaessigkeiten bei der Haushaltsfuehrung regelmaessig kritisch Stellung.
Diese Berichte haben insbesondere im Hinblick auf die Verschwendung von Gemeinschaftsmitteln und die Korruption wesentliche Signalwirkung.