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Anton Schaefer

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Die Sprachenfrage in der EU

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Die europaeische Union verfuegt seit dem 1.5.2004 bekanntermassen ueber 25 Unionsmitgliedstaaten und 21 Vertragssprachen. Insgesamt werden in Europa rund 200 Sprachen gesprochen.

Jede dieser Vertragssprachen geniesst die Gleichrangigkeit. Jeder Unionsbuerger kann sich in seiner Sprache an die Einrichtungen der Union wenden und hat einen Anspruch auf Antwort in einer der 20 Amtssprachen (Verordnung Nr. 1 Art. 2ff, siehe auch Art 21 iVm Art 314 EG-Vertrag - Gaelisch ist noch keine Amtssprache.).

Mit dieser Verankerung der Vielsprachigkeit nimmt die EU in der Reihe der Internationalen Organisationen eine Sonderstellung ein. Die UNO, in der 193 Staaten vertreten sind, hat nur sechs offizielle Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Franzoesisch, Russisch und Spanisch). OECD und Europarat haben nur zwei offizielle Sprachen (Englisch und Franzoesisch), die EFTA gar nur Englisch.

Von den 21 Vertragssprachen und den 20 Amtssprachen sind also noch die Arbeitssprachen (offiziellen Sprachen) zu unterscheiden. Die Arbeitssprache dient den Organen und Beamten innerhalb der Gemeinschaft zur Kommunikation. Grundsaetzlich sind gemaess der VO. Nr. 1 alle EU-Amtssprachen auch Arbeitssprachen. Der EuGH hat seit seinem Bestehen alleinig Franzoesisch als Arbeitssprache gewaehlt und hat damit innerhalb der Organe der EU eine Sonderstellung. Die Entscheidungen werden jedoch in allen 20 Amtssprachen veroeffentlicht.
In der Praxis zeigt sich, dass einige Amtssprachen als Arbeitssprachen innerhalb der anderen europaeischen Institutionen dominieren. Es wird fuer die muendliche wie schriftliche Kommunikation weitgehend eine sehr begrenzte Anzahl von Sprachen bevorzugt.
Diese Sprachen sind bei der Kommission, dem Ausschuss der Staendigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER), dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, die EURO-Gruppe u.a. vor allem Englisch, Franzoesisch und Deutsch, wobei vor allem dem Englischen eine ueberragende Bedeutung zukommt.
Im Europaeischen Parlament werden alle 20 Amtssprachen in den Dokumenten als auch bei den Uebersetzungen verwendet (bei den Ausschuessen wird ein begrenztes Uebersetzungsangebot verwendet). Ebenso werden alle Amtssprachen bei den Treffend des Europaeischen Rates bei den offiziellen Ratssitzungen angewandt. Die informellen Ratssitzungen werden vor allem von den jeweiligen Vorsitzstaaten bestimmt, die auch die jeweiligen Uebersetzungsleistungen bestimmen. Der EZB-Rat verwendet Englisch als dominierende Arbeitssprache. Es werden Uebersetzungen aber auch in Deutsch, Franzoesisch und Italienisch angeboten.
Im Bereich der GASP, dem COREU-Kommunikationsnetz wird vorlaeufig als Praxis nur Englisch und Franzoesisch verwendet, wobei auch hier Englisch bevorzugt wird.

Die vielen Arbeitsgruppen des Rates, in denen vor allem nationale Sachverstaendige und Beamte zusammenkommen haben fast ebenso viele unterschiedliche Sprachenregelungen. Teilweise wird gaenzlich auf Uebersetzungen verzichtet und nur eine Sprache (meist Englisch) verwendet oder es werden einige wenige Sprachen (meist Englisch, Franzoesisch und Deutsch) angeboten. Teilweise werden auch fast alle Amtssprachen verwendet und uebersetzt, wobei bestimmten Sprachen (z.B. Maltesisch) oftmals aber nicht angeboten werden.
Dabei werden in letzter Zeit auch Marktmechanismen verwendet. Theoretisch wird am Modell der 20 Amtssprachen bzw. 20 Arbeitssprachen festgehalten, in der Praxis wird in den Ratsgruppierungen jedem Mitgliedsstaat die Kosten fuer die Uebersetzung auferlegt. Dieses Modell wird derzeit in 94 Ratsgruppierungen angewandt. Dass dieses Modell vor allem fuer die kleineren und aermeren Unionsmitgliedstaaten im Verhaeltnis eine groessere finanzielle Belastung bedeutet als fuer die reicheren wird in Kauf genommen.

Die Regelung der Sprachenfrage ist fuer die Europaeische Union von grundsaetzlicher Bedeutung. Fuer die Unionsbuerger, damit eine moeglichst buergernahe Verwaltung besteht, fuer die Unionsmitgliedstaaten ist es oft eine Prestigesache, fuer die Institutionen in Bruessel aber auch eine finanzielle Frage.
Immerhin musste alleine die Kommission mit der letzten Beitrittsrunde die Dolmetscheranzahl von 1300 auf 2400 Personen erhoehen. Hinzu kommen noch die praktischen Probleme, da es oft nicht sehr einfach moeglich ist qualifizierte Personen fuer bestimmte Sprachkombinationen, z.B. finnisch - griechisch oder maltesisch - polnisch, zu finden. Die EU-15 hatte noch 110 Sprachkombinationen verlangt, die EU-25 muessen nunmehr 380 Sprachkombinationen beruecksichtigen.
Die Verwendung von Relaissprachen (Uebersetzung von Finnisch ins Englische und dann ins Maltesische) ist hierbei zwar eine technische Notloesung, da es bei jeder Uebersetzung zu einem Verlust von Inhalten kommen kann.

Die Bedeutung von bestimmten Worten, wie z.B. "Verfassung" oder "Kompetenz", ist in den verschiedenen Unionsmitgliedstaaten inhaltlich unterschiedlich und von der historischen Entwicklung bedingt. Dies wirkt sich unterschiedlich aus, ob nun eine direkte Uebersetzung stattfindet oder ob mehrere Relaissprachen verwendet werden oder ob eine Arbeitssprache (meist Englisch) dominiert und aus dieser dann Uebersetzungen angefertigt werden.
Da die grundsaetzliche Konzeption der Union als Rechtsgemeinschaft angelegt wurde ist, da ja gerade die Rechtswissenschaft mit sprachlichen Begriffen und Inhalten arbeitet, von besonde-rer Bedeutung. Unterschiede zeigen sich hierbei selbst bei einsprachigen Rechtsgemeinschaften wie zwischen Oesterreich und Deutschland, viel mehr noch zwischen gaenzlich unterschiedlichen Rechtskulturen.
Dies kann zu einer bedeutenden Unschaerfe in der Rechtsanwendung fuehren und die Unionsbuerger benachteiligen.

Eine Loesung wird sich frueher oder spaeter abzeichnen muessen. Welcher(n) Sprache(n) dabei der Vorzug gegeben wird ist jedoch ungewiss.

Englisch sprechen ca. 50% aller Unionsbuerger (ca. 225 Millionen) mehr oder weniger und ist in 60 Staaten der Erde eine offizielle Amtssprache (ca. 350 Millionen Sprecher weltweit).
Deutsch sprechen in etwa 91 Millionen Unionsbuerger als Muttersprache und weitere 35 Milli-onen als erste oder zweite Fremdsprache. Deutsch ist somit die dominierende Sprache in der EU (32%).
Franzoesisch wird von 26% der Unionsbuergern gesprochen und in 30 Staaten der Erde als Amtssprache verwendet (Deutsch nur in 8 Staaten).
Spanisch sprechen zwar nur 14% aller Unionsbuerger, doch ist Spanisch als "heimliche" Weltsprache weit verbreitet (rund 250 Millionen Menschen sprechen Spanisch weltweit).

Auf der anderen Seite ist gerade die Multilingualitaet ein besonderes Kennzeichen der Europaeischen Union und dazu geeignet, die verstaendige Integration wie bisher weiterzufuehren. Die Vielsprachigkeit ist auch der Reichtum an Kulturen und der Vielfalt in Europa.



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Aktualisiert am 07.01.2007
Erstellt: 01.12.2004