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Europa-25-Flagge
Anton Schaefer

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Der Name EUROPA?
Unionsmitgliedstaaten
Europaeische Gemeinschaft

Verfassungsvertrag
Sprachenfrage
Europaeische Akte
Organe
Rechtsakte
Unionsbuergerschaft
Diskriminierungsverbot
Subsidiaritaet
Verhaeltnismaessigkeit
Binnenmarkt
Landwirtschaft
Warenverkehr
Arbeitnehmerfreizuegigkeit Niederlassungsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit
Kapitalverkehrsfreiheit
Zahlungsverkehrsfreiheit Energie
Umwelt
Verkehr
Aussenhandel
WWU
Verbraucher
Wettbewerb
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Beihilfen
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Forschung
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Der Verfassungsvertrags, eine verlorene Chance?

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Entgegen dem Titel des Vertrags ueber eine Verfassung fuer Europa (Verfassungsvertrag - VV), sollte dieser Vertrag ein voelkerrechtliches Abkommen werden. Der Begriff Verfassung sollte dabei mehr die zukuenftige Entwicklungsmoeglichkeit aufzeigen, als in der Realitaet im Verfassungsvertrag tatsaechlich bereits enthalten war.

Dabei war die Bezeichnung kein »Etikettenschwindel«, da die geplante zukuenftige Entwicklung der Europaeischen Union eine Verfassung frueher oder spaeter notwendig machen wird.
Spaetestens dann, wenn aus der derzeitigen supranationalen Rechtsgemeinschaft durch die weitere Vergemeinschaftung von Politikbereichen und Uebertragung von Kompetenzen eine politische und soziale und militaerische Union wird.

Diese Entwicklung ist unter Beruecksichtigung der bisherigen Integration und der zu erwartenden geopolitischen Rahmenbedingungen kaum umkehrbar und wird fuer die Voelker Europas deutliche Veraenderungen bieten. Selbstverstaendlich aber auch Potential fuer Konflikte und Gegensaetze.
Zustimmung der Buerger in der EU zum Vertrag fuer eine Verfassung fuer Europa

Es haben 8 von 25 Mitgliedstaaten den Ratifikationsprozess unterbrochen bzw nicht zu Ende gefuehrt. 15 Unionsmitgliedstaaten, die mehr als die Haelfte aller Unionsbuerger vertreten, haben den Verfassungsvertrag ratifiziert (Details).

Nach den negativen Referenden zum Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden hatte der Europaeische Rat am 17./18. Juni 2005 in Bruessel beschlossen eine »Zeit der Reflexion« einzulegen und den Ratifizierungsprozess bis Mitte 2007 zu verlaengern. Der urspruengliche Termin fuer das in Kraft treten des Verfassungsvertrags am 1.1.2006 war somit hinfaellig.

Jacques Chirac hat anlaesslich des Blaesheim-Treffens in Rheinsberg am 6. Juni 2006 mit der deutschen Bundeskanzlerin erklaert, dass der deutschen Ratspraesidentschaft (1.1.2007 - 30.6.2007) das Mandat uebertragen werden soll, die entsprechende Vorschlaege auszuarbeiten. Bis zur franzoesischen Ratspraesidentschaft (1.7.2007 - 31.12.2007) sollten dann die groessten Schwierigkeiten geloest sein, insbesondere sollten Alternativen fuer eine Verbesserung der Arbeitsweise der EU-Organe und Institutionen im Rahmen der geltenden Vertraege gefunden werden.
Dieser Fahrplan konnte zeitlich eingehalten werden, und die deutsche Ratspraesidentschaft hat die notwendigen Impulse fuer die Schaffung des neuen Reformvertrags gegeben, welcher nun unter portugiesischer Ratspraesidentschaft (1.7.2007 - 31.12.2007) im zweiten Halbjahr 2007 vollendet wird.

Anlaesslich des Europäischen Rats in Bruessel am 21. und 22 Juni 2007 wurde die Einsetzung einer neuen Regierungskonferenz beschlossen, die einen neuen Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) bis September 2007 erarbeiten soll.

Bereits heute kann festgestellt werden, dass der Verfassungsvertrag einem der Ziele, dem Unionsbuerger die Europaeische Union naeher zu bringen, nicht entsprochen haette und der neue Rormvertrag (Vertrag von Lissabon) der Anforderung und dem Ziel nicht entsprechen kann und wird.

Die offizielle Version des Verfassungsvertrags des Amts fuer Veroeffentlichungen der Europaeischen Gemeinschaften aus dem Jahr 2005 (ISBN 92-824-3098-7) in Buchform hatte 482 Seiten Vertragstext aufzuweisen.

Darin sind in vier Teilen

  1. Teil - der eigentliche Text des Verfassungsvertrags in 9 Titeln mit 60 Artikel
  2. Teil - die Charta der Grundrechte der Europaeischen Union in 7 Titeln mit 54 Artikeln
  3. Teil - Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union in 7 Titeln mit 322 Artikeln (dieser Text entspricht weitgehend dem derzeit geltenden EG- und EU-Vertrag)
  4. Teil - Allgemeine und Schlussbestimmungen mit 12 Artikeln

insgesamt also 448 Artikel.
Hinzu kammen noch 36 Protokolle und Anhaenge zum Verfassungsvertrag und eine Schlussakte mit 50 Erklaerungen zu den Bestimmungen der Verfassung und den beigefuegten Protokollen und Erklaerungen der Mitgliedstaaten.
Diese Protokolle und Erklaerungen etc. waren in der oben genannten offiziellen Version des Verfassungsvertrags mit 272 Seiten vertreten, der reine Verfassungsvertragstext mit 210 Seiten.

Bereits aus der kurzen statistischen Aufzaehlung wird ersichtlich, dass der Verfassungsvertrag sehr umfangreich war und wohl kaum geeignet, die Europaeische Union in uebersichtlicher Form dem Buerger naeher zu bringen.
Die Komplexitaet der verwendeten Sprache und die vielen Kompromisse, welche gefunden werden mussten, um ueberhaupt einen gemeinsamen Text vorzulegen, haben die urspruengliche Idee weitgehend entwertet.

Der Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) ueber die »Arbeitsweise der Europäischen Union« wird ebenfalls nur wenig Straffung der bisherigen Gesetzestexte erreichen koennen.

Uebersichtstabelle ueber die Ratifikation des Verfassungsvertrags (bitte anklicken)
Zurueck zur ersten Seite »Verfassungsvertrag« (bitte anklicken)
Entwuerfe zu einer Verfassung fuer Europa seit 1923 (bitte anklicken)





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Aktualisiert am 16.07.2007
Erstellt: 01.01.2006